Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

swiss Qualident GmbH · taktsteig · Stand: September 2026

1. Angebot

taktsteig erbringt Software-as-a-Service-Dienste (Hosting, Lizenzierung und Updates für KI-gestützte Anwendungen) im Rahmen eines Abonnements. Es gelten ausschliesslich diese AGB.

2. Vertragsschluss & Nutzung

Der Vertrag kommt durch die Registrierung und den Abschluss eines Abonnements zustande. Die Nutzungslizenz wird für die Laufzeit des Abonnements eingeräumt, ist nicht übertragbar und beschränkt sich auf die gebuchte Anzahl Lizenzen. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und Lizenzschlüssel verantwortlich.

3. Vergütung & Zahlung

Das Abonnement wird im Voraus per Monat (oder vereinbarter Periode) über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet. Bei ausbleibender Zahlung können Dienste bis zur Klärung eingeschränkt werden. Die Abrechnung erfolgt in Schweizer Franken inklusive allfälliger gesetzlicher Steuern.

4. Laufzeit & Kündigung

Das Abonnement verlängert sich automatisch, sofern nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nur bei Kündigung aus wichtigem Grund.

5. Rückerstattung

Irrtümlich zu viel bezahlte Beträge werden zurückerstattet. Bei Nichtnutzung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung bereits bezahlter Perioden. Konsumentenrechte bleiben unberührt.

6. Verfügbarkeit & Updates

Wir bemühen uns um hohe Verfügbarkeit, garantieren diese jedoch nicht. Automatische Updates werden nach bestem Ermessen bereitgestellt; Wartung kann kurzzeitig unterbrechen.

7. Haftung

Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag der in den letzten zwölf Monaten bezahlten Abo-Gebühren beschränkt. Für mittelbare Schäden, Datenverlust und entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thal (Kanton St. Gallen), sofern gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

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